Ratgeber — Stand: 28. September 2026

Eine Konformitätserklärung für mehrere Produkte?

Wer ein Sortiment führt, stellt diese Frage früh: Vierzig Artikel, alle in derselben Flasche mit derselben Pipette und demselben Faltkarton. Sind das vierzig Konformitätserklärungen oder eine? Die Antwort entscheidet darüber, ob die Dokumentation an einem Nachmittag steht oder an einem Quartal.

Lesezeit 4 Minuten

Worum es geht

Die Verordnung verlangt vor dem Inverkehrbringen ein Konformitätsbewertungsverfahren und eine darauf gestützte EU-Konformitätserklärung. Woran diese Erklärung hängt — am Produkt oder an der Verpackung —, steht nicht in einem eigenen Satz, ergibt sich aber aus dem Gegenstand der beiden Vorschriften.

Praktisch macht das einen erheblichen Unterschied. Ein Sortiment mit vierzig Artikeln kommt oft mit einer Handvoll Verpackungsaufbauten aus: eine Flasche in zwei Größen, ein Faltkarton, ein Etikett.

  • Fundstelle: Verordnung (EU) 2025/40, Art. 38 und Art. 39; Anhang VII und Anhang VIII

Bezugspunkt ist die Verpackung, nicht das Produkt

Das Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 38 und die Erklärung nach Artikel 39 beziehen sich auf die Verpackung. Bewertet wird, ob die Verpackung den Anforderungen der Artikel 5 bis 12 entspricht — Stoffbeschränkungen, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Minimierung. Alles davon ist eine Eigenschaft der Verpackung; keine davon ändert sich dadurch, dass ein anderes Produkt darin steckt.

Haben mehrere Produkte dieselbe Verpackung, genügt deshalb eine Erklärung für diese Verpackung. Unsere Rechtsberatung hat das auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt.

  • Fundstelle: Verordnung (EU) 2025/40, Art. 38 Abs. 1; Art. 39 Abs. 1; Art. 5 bis 12

Wann mehrere Produkte dieselbe Verpackung haben

Entscheidend ist nicht, dass die Verpackung ähnlich aussieht, sondern dass sie in den bewerteten Merkmalen übereinstimmt:

  1. dieselben Bestandteile — Behälter, Verschluss, Etikett, Beipackzettel, Umkarton
  2. dieselben Materialien in denselben Anteilen
  3. derselbe Aufbau und derselbe Verschluss
  4. dieselbe Verpackungsebene und derselbe Zweck
  • Fundstelle: Verordnung (EU) 2025/40, Anhang VII Nr. 2 (Inhalt der technischen Dokumentation)

Was in die Erklärung muss — und was nicht

Anhang VIII verlangt als Pflichtangabe die Identifikation der Verpackung durch eine eindeutige Nummer oder Kennung sowie eine Beschreibung, die eine Rückverfolgung erlaubt.

Eine produktbezogene Angabe wie die GTIN ist dafür nicht vorgeschrieben — das Produkt ist nicht der Bezugspunkt der Erklärung. Wer die betroffenen Produkte mit Name und Artikelnummer unter der Verpackungsbeschreibung auflistet, tut mehr als verlangt; als Rückverfolgbarkeitshilfe genügt das. Es geht allein darum, dass nachvollziehbar bleibt, welche Produkte unter welche Erklärung fallen.

  • Fundstelle: Verordnung (EU) 2025/40, Anhang VIII Nr. 2 und Nr. 3

Wo die Grenze liegt

Unterscheidet sich ein bewertetes Merkmal, ist es eine andere Verpackung und braucht eine eigene Erklärung. Die 30-Milliliter-Flasche und die 100-Milliliter-Flasche derselben Serie sind zwei Verpackungen, auch wenn Material und Verschluss übereinstimmen — Masse und Volumen gehen in die Minimierungsbewertung ein.

Dasselbe gilt, wenn ein Artikel einen anderen Karton bekommt, ein zusätzliches Trennelement enthält oder das Etikett aus einem anderen Material besteht. Im Zweifel hilft die Frage: Müsste ich für diesen Fall eine andere Bewertung vornehmen? Dann ist es eine andere Verpackung.

Ändert sich später ein Merkmal, ist die Erklärung für die geänderte Fassung neu auszustellen. Die alte bleibt für die bereits in Verkehr gebrachte Ware bestehen — deshalb gehören Fassungsstand und Datum in jedes Dokument.

  • Fundstelle: Verordnung (EU) 2025/40, Art. 10 (Minimierung); Art. 38 Abs. 2

Was das praktisch heißt

Sortieren Sie zuerst nach Verpackungen, nicht nach Artikeln. Aus vierzig Artikeln werden dabei erfahrungsgemäß eine Handvoll Verpackungsarten, und die Zahl der zu führenden Unterlagen sinkt in derselben Größenordnung.

Halten Sie je Verpackungsart fest, welche Produkte dazugehören. Das ist keine Pflichtangabe, aber es ist die Antwort auf die erste Frage jeder Prüfung: Welche Erklärung gilt für diesen Artikel hier?

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