Pflichtangaben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rießland e.U., FN 466336 p, Pierrongasse 15, 1140 WienStand: 23. September 2026

01

Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liegen sämtlichen Vertragsverhältnissen mit der Rießland e.U., Pierrongasse 15, 1140 Wien, FN 466336 p, Handelsgericht Wien (nachfolgend „Anbieterin“) im Zusammenhang mit der Softwarelösung Packdossier zugrunde.

1.2. Kunden der Anbieterin sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht als vereinbart, wenn diesen im Einzelfall nicht widersprochen wurde.

1.3. Diese AGB können von der Anbieterin jederzeit einseitig abgeändert werden. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn er den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Mangels ausdrücklichen Widerspruchs gilt die Änderung als angenommen und wird Bestandteil des Vertrags. Im Fall eines Widerspruchs bleibt der Vertrag unverändert aufrecht. Der Anbieterin steht jedoch in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches binnen vier Wochen nach Erhalt des Widerspruchs auszuüben ist.

02

Vertragsgegenstand

2.1. Die Anbieterin räumt den Kunden ein entgeltliches Nutzungsrecht an der Software „Packdossier“ ein. Die Software dient der Erstellung und laufenden Pflege der technischen Dokumentation für Verpackungen nach Art 38 iVm Anhang VII der Verordnung (EU) 2025/40 (im Folgenden „PPWR“) sowie zur Erzeugung von Entwürfen einer EU-Konformitätserklärung nach Art 39 iVm Anhang VIII PPWR.

2.2. Die Software wird auf Geräten der Kunden installiert und dort betrieben. Umfang und Funktionen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung. Diese ist auf der Website www.ppwr-dokumentation.de unter „Produkt“ und „Preise“ ersichtlich.

2.3. Sämtliche durch die Software erzeugten Dokumente sind Entwürfe. Sie werden erst durch Prüfung, Vervollständigung und Unterzeichnung durch den Kunden zu rechtlich relevanten Erklärungen. Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die ausgestellte Konformitätserklärung liegt bei dem Kunden. Die entsprechende Einordnung ist nicht verbindlich, sondern findet objektiv auf Basis der vom Kunden erteilten Antworten anhand öffentlich zugänglicher Informationen, wie dem Wortlaut der PPWR sowie Interpretationshilfen von EU- sowie nationalen Institutionen, statt. Die Bestätigung der eigenen Rolle nimmt der Kunde selbst vor. Die Software stellt hierfür Kriterien und Erläuterungen bereit.

2.4. Die Software unterstützt explizit nur bei Erstellung und Pflege der in 2.1. genannten Dokumente im Rahmen der Erzeugerpflichten nach Art 15 PPWR. Nicht Gegenstand der Software sind insbesondere die Registrierung in nationalen Herstellerregistern, die Beteiligung an Sammel- und Verwertungssystemen, Mengenmeldungen, die Benennung von Bevollmächtigten in anderen Mitgliedstaaten sowie sonstige Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung iSd Abschnitt 3 PPWR sowie unionsrechtlichen Durchführungsrechtsakten und nationalen Umsetzungsrechtsakten.

2.5. Die Software erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung. Es wird keine Handlungsempfehlung abgegeben. Die bereitgestellten Kriterien, Fragenkataloge und Zuordnungsvorschläge beruhen auf der Anwendung abstrakt-genereller Vorgaben der Verordnung und ersetzen keine eigenständige Prüfung. Etwaige Sonderkonstellationen werden nicht berücksichtigt. Verbindliche Auskünfte können nur von den zuständigen Behörden selbst erteilt werden.

2.6. Gegen die jährliche Lizenzgebühr erhält der Kunde auch Fehlerbehebungen der Software, technische Aktualisierungen sowie inhaltliche Anpassungen an geänderte Rechtslage und Auslegung. Die Anbieterin bemüht sich um zeitnahe Aktualisierung bei Änderungen der Verordnung, delegierter Rechtsakte, nationaler Maßnahmen oder maßgeblicher behördlicher Auslegungen, schuldet jedoch keine ununterbrochene Aktualität. Auslegungsfragen, die umstritten sind, werden in der Software als solche gekennzeichnet.

2.7. Ausdrücklich nicht geschuldet sind Hilfestellungen bei der Bedienung der Software, das sind insbesondere Fragen zur Handhabung, Erklärung von Abläufen oder ein Termin am Bildschirm.

03

Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

3.1. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Bestellung des Kunden durch die Anbieterin rechtswirksam zustande.

3.2. Die Preise in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Produktbeschreibung und Preislisten auf der Website www.ppwr-dokumentation.de, Seite „Preise“, sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt.

3.3. Sofern in der jeweiligen Bestellung nicht etwas anderes geregelt ist, sind die Rechnungen binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.

3.4. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn die Rechnung bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht beglichen wird. Die Verzugszinsen betragen 9,2 % über den Basiszinssatz p.a. ab Fälligkeit.

04

Nutzungsrechte, Leistungsgegenstand

4.1. Die Anbieterin gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich beschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, entgeltliche Recht, die Software für vertragsgemäße Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen. Nicht gestattet sind dem Kunden die sonstige Weitergabe sowie Bearbeitung, Dekompilierung oder Rückentwicklung der Software, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.

4.2. Vorbehaltlich der nach diesen Geschäftsbedingungen eingeräumten Rechte, behält sich die Anbieterin alle Rechte und Rechtsansprüche an der Software, darauf basierten Entwicklungen oder Programmierungen sowie dem damit verbundenen geistigen Eigentum und Know-how vor. Der Kunde erkennt an, dass er keine weiteren Rechte als die ausdrücklich nach diesen Geschäftsbedingungen gewährten Rechte erhält und erwirbt.

4.3. Die vom Kunden eingegebenen Daten und die daraus erzeugten Dokumente stehen ausschließlich dem Kunden zu.

4.4. Die Software erfordert eine einmalige Aktivierung über das Internet. Danach prüft sie in Abständen von höchstens sechs Stunden den Lizenzstatus über eine Verbindung zum Lizenzserver der Anbieterin. Übertragen werden ausschließlich Lizenzschlüssel, eine bei der Installation erzeugte Zufallskennung des Arbeitsplatzes, Programmversion und Betriebssystem.

4.5. Besteht keine Verbindung, arbeitet die Software mit dem zuletzt gespeicherten Status weiter.

05

Vertragsdauer und Kündigung

5.1. Sofern im konkreten Fall nicht anders vereinbart wurde, gilt der Lizenzvertrag auf die bestimmte Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des aktuellen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.

5.2. Jede Kündigung hat in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) zu erfolgen. Eine Nichtnutzung der Software gilt nicht als Kündigung. Ohne frist- und formgerecht eingehende Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer automatisch.

5.3. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Anbieterin ist berechtigt, den Vertrag insbesondere dann zu kündigen, wenn:

  1. der Kunde mit der Zahlung des Entgelts mindestens zwei Wochen in Verzug ist und trotz Mahnung die Zahlung binnen der gesetzten Frist nicht erfolgt;
  2. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen wird;
  3. der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt und trotz Fristsetzung die Vertragsverletzung nicht einstellt.

5.4. Nach Ende des Vertrages, gleich aus welchem Grund, schaltet die Software in einen „Lesemodus“. Vorhandene Daten und bereits erzeugte Dokumente bleiben les- und exportierbar, sofern die zuletzt installierte Programmfassung auf der Hardware des Kunden lauffähig bleibt. Es können jedoch weder neue Daten erfasst noch bestehende Daten geändert werden und ebensowenig neue Dokumente erzeugt werden.

5.5. Sollte die Anbieterin den Vertrieb der Software dauerhaft einstellen, ohne dass diese durch eine Rechtsnachfolgerin fortgeführt wird, verpflichtet sie sich, sämtlichen Kunden binnen drei Monaten die Software im „Lesemodus“ gemäß Punkt 5.4. zur Verfügung zu stellen. Eine darüberhinausgehende Pflicht zur Wartung, Aktualisierung, Funktionserweiterung oder Anpassung dieser Version, insbesondere an künftige Betriebssystem- oder Hardwareversionen, besteht dann nicht mehr.

06

Mitwirkungspflichten des Kunden

Die für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Anbieterin erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden sind vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Vorbehaltlich weiterer Spezifikationen im Angebot für den Kunden bestehen insbesondere folgende Mitwirkungspflichten des Kunden:

  • Der Kunde sorgt für geeignete Systemvoraussetzungen und für die regelmäßige Sicherung der lokal gespeicherten Daten. Die Anbieterin hat keinen Zugriff auf diese Daten und kann sie nicht wiederherstellen.
  • Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller eingegebenen Daten, insbesondere zu Materialzusammensetzung, Lieferkette und Unternehmensgröße.
  • Der Kunde ist verpflichtet, vom Lieferanten der Verpackung die nach Art 16 PPWR geschuldeten Informationen einzuholen, soweit diese für die Dokumentation erforderlich sind.
  • Bei der Nutzung der Software sind alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Der Kunde darf keine Daten oder Inhalte verwenden, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
  • Bei einer Fehlermeldung ist der Anbieterin unverzüglich alle Dokumentationen, Protokolle und andere für die Fehlerbehebung relevanten Informationen vom Kunden zur Verfügung zu stellen.

07

Leistungsänderungen

Die Anbieterin ist berechtigt, die Software jederzeit weiterzuentwickeln, zu aktualisieren oder zu ändern. Vertragsrelevante, wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig bekanntgegeben. Nach Bekanntgabe einer solchen Änderung hat der Kunde das Recht, binnen vier Wochen der Änderung zuzustimmen oder zu widersprechen. Sollte der Kunde einer Änderung binnen der genannten Frist nicht ausdrücklich widersprechen, gilt die Zustimmung als erteilt und wird die Änderung Bestandteil des Vertrags mit dem Kunden. Im Fall eines Widerspruchs steht der Anbieterin das Recht zu, den Vertrag binnen vier Wochen zum Ende des Kalendermonats zu kündigen.

08

Wertsicherung

Das jährliche Entgelt wird gemäß dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 oder – sollte dieser nicht mehr verlautbart werden – dem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsbeginns verlautbarte Indexzahl, Berechnungsbasis für das zukünftige Entgelt die jeweils zum Ende des Vertragsjahres zuletzt verlautbarte Indexzahl. Die Vertragsparteien sind berechtigt, einmal jährlich am 1.1. des jeweiligen Jahres, frühestens jedoch nach einem Vertragsjahr, schriftlich und mit Wirkung ausschließlich für die Zukunft eine Anpassung des Entgeltes zu verlangen.

09

Gewährleistung

9.1. Die Anbieterin leistet Gewähr für die in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Produktbeschreibung erläuterten Beschaffenheit der Software gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. Die Anbieterin leistet ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass durch die erzeugten Unterlagen im Einzelfall die Pflichten des Kunden nach der PPWR sowie einschlägigen Durchführungsrechtsakten und nationalen Umsetzungsakten erfüllt werden sowie dass die erzeugten Unterlagen den Anforderungen einer bestimmten Behörde, eines Vertragspartners oder einer künftigen Rechtsauslegung genügen.

10

Verletzung von Schutzrechten Dritter

10.1. Sollte ein Dritter Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Software behaupten, ist der Kunde verpflichtet, die Anbieterin unverzüglich darüber zu informieren.

10.2. Bei Abwehr solcher Drittansprüche oder Abschluss eines Vergleichs hat der Kunde, bei sonstigem Anspruchsverlust gegenüber der Anbieterin, diese ausnahmslos beizuziehen und nur mit Zustimmung der Anbieterin entsprechende Handlungen zu setzen.

10.3. Sollte eine Schutzrechtsverletzung durch die Verwendung der Software durch den Kunden erfolgen, hat der Kunde die Anbieterin für alle daraus resultierenden Schäden und Nachteile schad- und klaglos zu halten.

11

Haftung der Anbieterin

11.1. Die Anbieterin haftet für sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Schäden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Ausgenommen hiervon ist zwingende gesetzliche Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie einen positiven Schaden, soweit sich der Gewinn bereits in einer konkreten Erwerbsaussicht realisiert hat, Zinsverlust, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten sowie Nachteile daraus, dass eine Behörde, ein Gericht oder ein Vertragspartner die erstellte Dokumentation als unzureichend beurteilt, haftet die Anbieterin – soweit gesetzlich zulässig – nicht. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich festgehalten, dass Strafen und sonstige behördliche Maßnahmen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder auf der Nichterfüllung der nicht vom Leistungsumfang gemäß 2.1. umfassten Punkte beruhen, nicht von der Anbieterin zu vertreten sind.

11.3. Eine allfällige Haftung der Anbieterin ist betragsmäßig – soweit gesetzlich zulässig – für sämtliche in einem Kalenderjahr aufgetretenen Schadensfälle beschränkt mit dem im vergangenen Vertragsjahr an die Anbieterin bezahlten Jahresentgelt bzw falls im vergangenen Jahr kein Entgelt bezahlt wurde mit einem Pauschalbetrag von EUR 900,00.

12

Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO. Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Anbahnung und Erfüllung des Vertrags (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO). Einzelheiten, Speicherdauern und Empfänger ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die auf der Website der Anbieterin unter www.ppwr-dokumentation.de/de/datenschutz einsehbar ist.

13

Vertraulichkeit

13.1. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, über sämtliche Informationen technischer, wirtschaftlicher, rechtlicher oder organisatorischer Natur, die im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Erfüllung dieses Vertrages, unabhängig davon, in welcher Form, erlangt werden, streng vertraulich zu behandeln und diese vorbehaltlich der Zustimmung des Vertragspartners Dritten nicht zugänglich zu machen.

13.2. Sollte eine der Vertragsparteien durch anwendbares Recht, durch die Entscheidung eines Gerichts, einer Behörde oder in anderer Weise zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet werden, so wird sie die andere Vertragspartei vom Inhalt und Umfang der Offenlegungspflicht unverzüglich informieren.

14

Sonstige Bestimmungen

14.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Mangels einer solchen ähnlichen Regelung wird auf die gesetzlichen Vorschriften zurückgegriffen.

14.3. Dieser Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

14.4. Erfüllungsort ist der Sitz der Anbieterin.