Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), anwendbar seit 12. August 2026
Verschaffen Sie sich Überblick über Ihre Verpackungsdokumentation
Technische Dokumentation für Verpackungen, laufend geführt statt einmal erstellt
Packdossier wird im Unternehmen installiert und läuft dort lokal. Die Anwendung legt die Dokumentation je Verpackungstyp an — mit Bestandteilen, Materialien und Nachweisen — und hält sie so, dass sie auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörde oder eines Geschäftskunden vorgelegt werden kann.
Gemacht für Einzelunternehmer:innen und kleine bis mittlere Betriebe: von einer Person bis zu fünfzig Beschäftigten, ein Sortiment mit mehreren Verpackungstypen, Versand in die EU — und keine eigene Compliance-Abteilung. Große Anbieter lösen dieselbe Aufgabe mit Jahresverträgen im fünfstelligen Bereich. Packdossier kostet einen Bruchteil davon und bleibt in Ihrem Haus.
Finden Sie heraus, wozu Sie voraussichtlich verpflichtet sind — in wenigen Fragen, ohne Anmeldung.
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Ausgangslage
Worum es geht
Die Pflicht läuft bereits
Die EU-Verpackungsverordnung ist seit 12. August 2026 anwendbar. Die technische Dokumentation nach Anhang VII ist damit keine Vorbereitung auf einen künftigen Termin, sondern laufende Praxis.
Fundstelle: Verordnung (EU) 2025/40, Art. 4 und Anhang VII
Gepflegte Dokumentation, nicht ein einmaliges PDF
Verpackungen ändern sich, Lieferanten wechseln, Auslegungen verschieben sich. Packdossier führt die Dokumentation je Verpackungstyp fort, statt einen Stand zu konservieren.
Der häufigste Anlass ist der Geschäftskunde
In der Praxis fordert nicht zuerst die Marktüberwachung den Nachweis an, sondern der Handelspartner im Listungsprozess. Ohne Dokument keine Listung.
Aus eigenem Bedarf gebaut
Packdossier entstand im Versandbetrieb einer Hersteller:in, nicht in einer Beratungspraxis. Die Struktur folgt dem, was im Tagesgeschäft tatsächlich belegt werden musste.
Die Daten bleiben im Haus
Die Anwendung wird im Unternehmen installiert und läuft lokal. Verpackungs-, Rezeptur- und Lieferantendaten verlassen das Unternehmen nicht.
Einordnung
Erst prüfen, welche Fallkonstellation zutrifft
Der Fragebaum arbeitet mit fest vorgegebenen Fragen und Antwortbausteinen. Er ordnet ein, welche Konstellation vorliegt, nennt die einschlägigen Artikel und benennt die Punkte, deren Auslegung derzeit strittig ist. Es werden keine Texte generiert und keine Daten übertragen.
- — Unternehmensgröße gegenüber der Kleinstunternehmensschwelle
- — Sitz der Verpackungslieferant:in: Inland, übriger EU-Raum, Drittland
- — Eigenproduktion und Selbstabfüllung gegenüber Zukauf zum unveränderten Weiterverkauf
- — Versandverpackung im eigenen Haus oder über Dienstleister
- — Vertrieb im Inland gegenüber EU-weitem Versand
Für wen
Für kleine und mittlere Betriebe, nicht für Konzerne
Gemacht für Einzelunternehmer:innen und kleine bis mittlere Betriebe: von einer Person bis zu fünfzig Beschäftigten, ein Sortiment mit mehreren Verpackungstypen, Versand in die EU — und keine eigene Compliance-Abteilung. Große Anbieter lösen dieselbe Aufgabe mit Jahresverträgen im fünfstelligen Bereich. Packdossier kostet einen Bruchteil davon und bleibt in Ihrem Haus.
Betriebsgröße: Einzelunternehmer:innen bis fünfzig Beschäftigte
Vom Einpersonenunternehmen bis zu Teams, in denen niemand ausschließlich für Konformität zuständig ist. Die Pflichten greifen schon ab der ersten relevanten Verpackung — die Dokumentation macht meist dieselbe Person, die auch Einkauf, Produktion oder Versand verantwortet.
Sortiment: zweistellige bis niedrige dreistellige Artikelzahl
Zwanzig bis rund zweihundert Artikel, dahinter eine überschaubare Zahl an Verpackungstypen, die sich aber laufend ändern: neue Lieferant:innen, neue Gebinde, neue Chargen.
Versand: EU-weit
Wer über die Landesgrenze liefert, trifft auf mehrere Marktüberwachungsbehörden und auf Handelspartner, die den Nachweis im Listungsprozess verlangen. Ein Ordner mit E-Mails genügt dafür nicht.
Keine eigene Compliance-Abteilung, kein fünfstelliges Budget
Enterprise-Plattformen können Ähnliches, kosten aber Jahresverträge im fünfstelligen Bereich und setzen Personal voraus, das sie bedient. Packdossier ist für Betriebe gebaut, die dieselben Anforderungen erfüllen müssen — mit den Mitteln, die sie haben.
Unternehmen mit Absicherungsbedarf
Wer mit wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen rechnet, braucht eine prüffeste Beweislage: nachvollziehbar, datiert, je Verpackungstyp belegt.
Abgrenzung
Was Packdossier nicht ist
- Kein EPR-Dienst: Packdossier übernimmt keine Registrierung bei Systemen der erweiterten Hersteller:innenverantwortung und keine Mengenmeldung an diese Systeme.
- Keine Bevollmächtigung: Packdossier tritt in Zielländern nicht als Bevollmächtigte auf und benennt keine.
- Keine Rechtsberatung: Anwendung und Website ordnen Sachverhalte ein und nennen Fundstellen. Eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls ersetzen sie nicht.
- Keine Zusicherung der Konformität: Ob eine Dokumentation im Prüfungsfall als ausreichend gilt, entscheiden Behörden und Gerichte, nicht die Software.